Bis zum 15.04.2023 müssen die Anträge für die neuen Schülerfahrzeitkarten im Sekretariat bei Frau Nitzsche abgegeben werden. Auch wenn die Fahrkarten noch ein oder zwei Jahre gültig sind, muss jeder Schüler bzw. jede Schülerin einen solchen Antrag abgeben, da die gültigen Fahrzeitkarten sonst gesperrt werden.
Die entsprechenden Datenschutzhinweise sind *hier* einsehbar, die Schülerbeförderungssatzung des Landkreises ist *hier* hinterlegt.
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